Beratung und Fördermittel Braunschweig


Kleine und mittelständische Unternehmen können in Braunschweig Beratung und Fördermittel Braunschweig in Anspruch nehmen. Hier werden Zuschüsse, zum Beispiel für die Neuerschaffung von Arbeitsplätzen vergeben. Zudem bezuschusst auch das Land Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Vorhaben über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Ein alternatives Mittel für Beratung und Fördermittel Braunschweig ist die kommunale Förderung der Stadt Braunschweig – auch KMU-Richtlinie genannt. Dies richtet sich vor allem an jene Unternehmen, die den hohen Anforderungen der Landesförderung nicht gerecht werden können. Hier setzt die Stadt städtische Mittel sowie Mittel aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung ein.

Die grundsätzliche Voraussetzung für die Beratung und Fördermittel Braunschweig bzw. für eine Förderung aus der KMU-Richtlinie besteht daraus, dass der Antrag lediglich von kleinen oder mittelständischen Unternehmen gestellt werden kann. Des Weiteren müssen die förderfähigen Investitionen bei mindestens 70.000 Euro liegen und mit der zu fördernden Maßnahme müssen neue Dauerarbeitsplätze (mind. 15 Prozent) geschaffen werden.

Förderfähige Maßnahmen bei der Beratung und Fördermittel Braunschweig ist beispielsweise die Errichtung einer Betriebsstätte oder die Erweiterung oder Verlagerung einer Betriebsstätte. Ebenso zählen zu den förderfähigen Maßnahmen die Einführungen von neuen Produkten oder die Diversifizierung der Produktion.

Bei der Beratung und Fördermittel Braunschweig ist unbedingt zu beachten, dass mit den Maßnahmen erst begonnen werden darf, wenn der Antrag bewilligt wurde. Wurde bereits mit den Maßnahmen begonnen, ist eine Beratung und Fördermittel Braunschweig bzw. eine Förderung ausgeschlossen. Zudem ist die Bewilligung der Beratung und Fördermittel Braunschweig immer abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel der Stadt Braunschweig. Darüber hinaus erfolgt die Vergabe der Mittel im Rahmen von Scoringterminen, bei denen die Antragsqualität und die Verfügbarkeit der Mittel geprüft werden. Es stehen jedoch Alternativen, wie zum Beispiel öffentlich subventionierte Darlehen ergänzend zur Finanzierung des Gesamtvorhabens zur Verfügung. Jedoch beraten über diese Förderprogramme die Hausbanken.