Existenzgründungsdarlehen


Verfügen Existenzgründer zu Beginn ihrer Selbstständigkeit über kaum oder gar kein Eigenkapital, ist ein öffentlich gefördertes Existenzgründungsdarlehen oftmals eine gute Alternative gegenüber der herkömmlichen Kreditaufnahme bei einer Bank. So kann sich der Vergleich der Zinsen und Konditionen in Bezug auf das Existenzgründungsdarlehen durchaus lohnen. Ebenso helfen auch andere Zuschüsse, wie zum Beispiel der Existenzgründungszuschuss oder das Einstiegsgeld der Agentur für Arbeit weiter, um das Existenzgründungsvorhaben erfolgreich zu unterstützen.

In Bezug auf das Existenzgründungsdarlehen ist hier die KfW-Bank der erste Ansprechpartner, denn diese vergibt Darlehen zu günstigen Konditionen. Vor allem dann, wenn kein Eigenkapital für die Existenzgründung vorhanden ist, wird ein Existenzgründungsdarlehen oftmals in Form von dem KfW-Startgeld in Anspruch genommen. Eine Alternative hierzu ist das sogenannte Mikrodarlehen, das auch als Existenzgründungsdarlehen genutzt werden kann. Diese werden auch von der NRW-Bank vergeben.

Grundsätzlich werden Existenzgründungsdarlehen von der KfW-Bank sowie den Förderinstituten der Bundesländer angeboten. Jedoch können die Existenzgründungsdarlehen nicht direkt dort beantragt werden, sondern das Antragsverfahren läuft über die Hausbank oder andere Kreditinstitute. Dabei kann der Existenzgründer selbst entscheiden, ob er hier lieber seine Hausbank oder eine andere Bank ansprechen möchte. Schließlich stehen den Banken und Sparkassen die Fördermittel über das sogenannte Hausbankprinzip auf unterschiedliche Art und Weise zur Verfügung.

In jedem Fall benötigt der Existenzgründer einen gut ausgearbeiteten Businessplan, denn nur so besteht eine realistische Chance, die staatlichen Unterstützungen in Anspruch zu nehmen. Wer bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist, benötigt für die Beantragung des Gründungszuschusses oder des Einstieggeldes zusätzlich auch eine fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung), die bestätigt, dass sich das Geschäftsvorhaben wirtschaftlich rentiert. Diese Stellungnahme kann beispielsweise bei Industrie- und Handelskammern nach Vorlage des Businessplans angefordert werden.