Fördermittel für Existenzgründer


Wer sich selbstständig machen möchte, der kann zahlreiche staatliche Hilfen bzw. Fördermittel für Existenzgründer in Anspruch nehmen. Dabei ist eines der wichtigsten Fördermittel für Existenzgründer der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Es handelt sich dabei um den Nachfolger der Ich-AG. Die Grundvoraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld, und zwar mindestens drei Monate. Des Weiteren muss ein professioneller Businessplan vorgelegt werden. Wird der Antrag bewilligt, zahlt die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes sowie einen Zuschlag in Höhe von 300 Euro. Hiernach kann eine Weiterbewilligung beantragt werden. Jedoch wird dann nur noch der Zuschlag in Höhe von 300 Euro für weitere neun Monate gezahlt.

Ein ebenso wichtiges Fördermittel für Existenzgründer ist das sogenannte „Gründercoaching Deutschland“ der KfW-Bank. Hier erhalten Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbstständigkeit einen Beratungszuschuss. Je nach Region werden dann 50 bis 75 Prozent des Beraterhonorars übernommen. Existenzgründer können den Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder einer Wirtschaftsfördereinrichtung stellen. Eine direkte Beantragung der Fördermittel für Existenzgründer bei der KfW-Bank ist nicht möglich.

Die KfW-Bank bietet aber noch weitere Fördermittel für Existenzgründer an. Beispielsweise wird das Programm „KfW-StartGeld“ oftmals als Fördermittel für Existenzgründer in Anspruch genommen. Es handelt sich hierbei um ein zinsgünstiges Darlehen, wobei die Hausbank teilweise von der Haftung freigestellt wird. Darüber hinaus können aber auch Bürgschaften bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Auch hier gilt, dass die Fördermittel für Existenzgründer nicht direkt bei der KfW-Bank beantragt werden können. So müssen die angebotenen Kredite bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut beantragt werden.