Fördermittel Sachsen


Wer gerne im Freistaat Sachsen etwas bewegen möchte, der steht nicht vollkommen da. So kann in vielen Fällen auf Fördermittel Sachsen zurückgegriffen werden. In Bezug auf diese Fördermittel Sachsen ist vor allem die Sächsische Aufbaubank (SAB) ein guter Ansprechpartner.

Egal, ob private Personen, Verbände, Vereine, Gesellschaften oder auch Kommunen – die Sächsische Aufbaubank bietet für zahlreiche Zielgruppen die geeigneten Fördermittel Sachsen. So werden vor allem Fördermittel Sachsen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Infrastruktur, Städtebau, Wohnungsbau, Landwirtschaft und Umwelt vergeben.

Die SAB arbeitet eng mit der sächsischen Staatsregierung zusammen, um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu stärken. Aus diesem Grund setzt die Förderbank auf starke Partner auf der Landes- und Bundesebene, kommunaler Ebene und der europäischen Ebene. Hierzu gehören auch die sächsischen Kommunen, Verbände, Kammern, Sparkassen, Banken sowie die KfW-Bankengruppe und auch die Europäische Investitionsbank.

Vor allem von Existenzgründern werden die Fördermittel Sachsen gerne in Anspruch genommen. So bietet die SAB im Rahmen der Fördermittel Sachsen beispielsweise eine Gründungsberatung an. Diese richtet sich nicht nur an Existenzgründer, sondern auch an kleine und mittlere Unternehmen. Hierfür gewährt der Freistaat Saschen Fördermittel Sachsen in Form von Zuschüssen bei Inanspruchnahme von entsprechenden Beratungsleistungen. Hiermit soll der Start in die Selbstständigkeit erleichtert werden. So profitieren Existenzgründer vom Sachverstand der kompetenten Berater, da gerade in der Anfangsphase eine richtige Beratung für den Erfolg des Unternehmens entscheidend ist. Existenzgründer können sich über Themen, wie zum Beispiel Sicherung der Finanzierung, Markterschließung, Standortsuche, Vorbereitung eines Marketingkonzeptes oder auch der Erarbeitung von Unternehmensstrategien umfassend beraten lassen.

Die Beantragung der Zuschüsse für solch eine Beratung muss bei der Industrie- und Handelskammer oder beim Landesverband der Freien Berufe erfolgen. Eine Direktbeantragung bei der SAB ist nicht möglich. Wird der Zuschuss gewährt, beträgt dieser bis zu 75 Prozent des Beratertageshonorars (maximales Tageshonorar 600 Euro).