KfW Existenzgründung


Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, der steht oftmals vor der Frage: Woher nehme ich das Kapital? Der erste Weg führt dann zunächst zur Hausbank, die einem dann mitteilt, dass nicht genügend Sicherheiten für eine Kreditaufnahme bestehen. Genau das ist das schwere Los der Existenzgründung. Jedoch gibt es eine hervorragende Möglichkeit, um doch noch die benötigten Mittel aufzubringen, nämlich die KfW Existenzgründung.

Bei der KfW Existenzgründung ist natürlich die KfW-Bank der erste Ansprechpartner. Dabei hat die KfW unterschiedliche Aufgaben und als Förderbank unterstützt sie in Deutschland, Europa und weltweit den Wandel und treibt innovative und zukunftsweisende Ideen voran.

Im Rahmen der KfW Existenzgründung ist für Gründer vor allem der ERP-Gründerkredit – StartGeld interessant. Es handelt sich hierbei um zinsgünstiges Darlehen bis zu 100.000 Euro, bei dem kein Eigenkapital notwendig ist. Gefördert werden hier Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, Computern oder Firmenfahrzeugen. Eine Besonderheit ist hier, dass die Kfw-Bank 80 Prozent des Kreditausfallrisikos von der Hausbank übernimmt. Demzufolge kann die KfW Existenzgründung also nur bei einer Hausbank und nicht direkt bei der KfW-Bank beantragt werden. Dies gilt im Übrigen für alle Fördermittel und Produkte der KfW-Bank.

Eine weitere Möglichkeit bei der KfW Existenzgründung ist auch das ERP-Kapital für die Gründung. Allerdings muss hier zugleich gesagt werden, dass eigene Mittel von mindestens zehn Prozent erforderlich sind. Jedoch kann hier ein Darlehen bis zu 500.000 Euro vergeben werden.

Bei KfW Existenzgründungen können Gründer auch das Gründercoaching Deutschland beantragen. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten. Mithilfe dieses Programms erhalten Gründer Unterstützung bei finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen. Für diese KfW Existenzgründung ist es allerdings eine Voraussetzung, dass der Gründer noch keine fünf Jahre selbstständig ist.