Ab 2014 kein Gründercoaching mehr

Immer weiter wird das erfolgreiche Modell des Gründungszuschusses abgebaut. Bereits Ende 2011 wurden Kürzungen vorgenommen und jetzt steht die Gründungsberatung auf der Abschlussliste. So soll die Förderperiode des Europäischen Sozialfonds laut Frau von der Leyen nicht mehr verlängert werden. Wer noch einen Zuschuss für die Gründerberatung haben möchte, der sollte bis zum Ende des Jahres noch einen Antrag stellen.

Bereits Ende 2011 wurde der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit drastisch gekürzt. Jetzt verkündete Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen die nächste Hiobsbotschaft: Das Gründercoaching wird vom Staat nur noch bis Ende 2013 unterstützt. Gegenüber der Zeitung „Die Welt“ erklärte Brigitte Pothmer (Grüne), dass die Bundesregierung mit Hochdruck daran arbeite, die Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit abzuschaffen. So führten die Kürzungen Ende 2011 bereits zu einem Einbruch von etwa 90 Prozent weniger Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit.

Vor dem Hintergrund seines Erfolgs erscheint die Abschaffung des Gründercoachings mehr als unverständlich. Dabei zeigten erste Zwischenergebnisse, dass etwa 80 Prozent der Gründer, die das Gründercoaching in Anspruch nahmen, auch nach zwei Jahren immer noch selbstständig waren. Vor allem geht es bei der neuen Kürzung um die Einsparung des Staates. Die Kosten, die durch Existenzgründer entstehen, die durch eine fehlende Beratung keine nachhaltige Selbstständigkeit erreichen, werden hier völlig übersehen. Demzufolge werden Arbeitslose länger ihr Arbeitslosengeld beziehen müssen oder ggf. nach einer missglückten Existenzgründung wieder in die Arbeitslosigkeit zurückfallen.

Bis Ende diesen Jahres können Empfänger des Arbeitslosengeldes I, die auch den Gründungszuschuss erhalten, das Gründercoaching beantragen. Ab dem nächsten Jahr erhalten Existenzgründer lediglich das reguläre Gründercoaching.

 

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