DFV führt Ombudsmannverfahren für Franchisegeber und Franchisenehmer ein

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) hatte im April angekündigt, dass er zur Schlichtung von Streitfällen zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern ein Ombudsmannverfahren einführen will. Für diese Aufgabe konnte der Verband jetzt den Gründer des Franchisesystems Obi Baumärkte namens Prof. h.c. Manfred Maus als Ombudsmann gewinnen.

Damit kann das neue DVF-Ombudsmannverfahren ab sofort von Mitgliedsunternehmen des DFV und deren Franchisepartner in Anspruch genommen werden. Gleichermaßen sollen hier beide Parteien profitieren. So ermöglicht dieses Verfahren, Meinungsverschiedenheiten ohne langfristiges und kostspieliges Gerichtsverfahren einvernehmlich beizulegen. Prof. h.c. Maus, der auch Ehrenpräsident des DFV ist, erklärte, dass er seine Aufgabe als Ombudsmann auch darin sehe, den Franchisenehmern bei Meinungsverschiedenheiten die Bedeutung von Werten, wie zum Beispiel Disziplin, Konsequenz und Verantwortung zu vermitteln. Dabei ist Maus davon überzeugt, dass diese Werte dabei helfen, die Differenzen aus dem Weg zu räumen.

Mittels einer schriftlichen Erklärung des Franchisegebers oder Franchisenehmers wird das Ombudsmannverfahren gegenüber dem DFV eingeleitet. Dabei ergänzt dieses Verfahren das bereits bestehende Mediationsverfahren, welches schon seit längerer Zeit vom DFV angeboten wird. Parteien, die sich für das neue Ombudsmannverfahren entscheiden, zeigen hiermit ihre Bereitschaft, den Schiedsspruch des Ombudsmanns anzuerkennen. Jedoch bleibt die Möglichkeit, nach dem Abschluss dieses Verfahrens den Rechtsweg vor einem Gericht einzuschlagen, hiervon unberührt.