Franchisenehmer und Arbeitgeber: Wichtige arbeitsrechtliche Grundlagen

Franchisenehmer stehen häufig vor neuen Aufgaben und Herausforderungen. Eine dieser Aufgaben ist das Einstellen von Mitarbeitern und das Auftreten als Arbeitgeber. Dabei sollte jeder Arbeitgeber die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen kennen.

Formulierung der Stellenanzeige

Wer Mitarbeiter sucht, wird vermutlich eine Stellenanzeige aufgeben. Bei der Formulierung der Stellenanzeige ist besondere Vorsicht geboten, denn laut des deutschen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es dem Arbeitgeber verboten, Bewerber aus Gründen der Rasse, Religion, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, aufgrund des Alters oder der Weltanschauung auf irgendeine Weise zu benachteiligen. Aus diesem Grund müssen Stellenanzeigen immer geschlechtsneutral oder mit männlicher/weiblicher Bezeichnung formuliert werden. Ebenso darf in der Stellenanzeige kein bestimmtes Alter von Bewerbern gewünscht werden. Hingegen dürfen Qualifikationen oder Berufserfahrungen genannt werden. Diese Regeln gelten natürlich auch für das Bewerbungsgespräch. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss damit rechnen, dass der betroffene Bewerber einen Schadenersatz einfordern kann.

Arbeitsvertrag und Zuschüsse

In jedem Fall sollte geprüft werden, ob für das Beschäftigungsverhältnis gesetzliche oder auch tarifliche Vorschriften zu beachten sind. Der Arbeitsvertrag selbst sollte in jedem Fall den Beginn der Tätigkeit, den Ort der Tätigkeit, die Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch, die Laufzeit der Probezeit sowie eine entsprechende Kündigungsfrist enthalten. All diese Punkte müssen im Arbeitsvertrag detailliert formuliert sein. Darüber hinaus ist es auch sinnvoll zu prüfen, ob der neue Mitarbeiter besonderen gesetzlichen Schutz genießt, wie zum Beispiel Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz oder Elternzeit. Wer sich mit der Materie gar nicht auskennt, sollte sich hier Unterstützung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen.

Arbeitgeber müssen unbedingt der Sozialversicherungspflicht nachkommen. Umfassende Informationen über die Sozialversicherungspflicht erhalten Arbeitgeber bei der deutschen Sozialversicherung.

Die Arbeitsagentur für Arbeit kann in bestimmten Fällen Zuschüsse zahlen, wenn zum Beispiel ein Langzeitarbeitsloser für die Tätigkeit in Erwägung gezogen wird. All dies sollte vorher mit der Arbeitsagentur abgeklärt werden.