Franchising als Weg aus der Arbeitslosigkeit

Für Menschen, die arbeitslos werden oder es bereits sind, bieten sich oftmals wenig anspruchsvolle Perspektiven für die Zukunft, insbesondere, wenn sie ein gewisses Alter erreicht haben. Was normalerweise Zeugnis für reichlich Lebenserfahrung ist, wird heutzutage als negatives Kriterium bei der Neubesetzung von Positionen bewertet. Auf der einen Seite bedeutet dies meist natürlich das „K.O.“ für den weiteren beruflichen Werdegang als Angestellter, kann aber auf der anderen Seite ein Neubeginn sein, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit zu wechseln, um auf diesem Weg seiner beruflichen Zukunft eine neue Perspektive zu geben.

Öffentliche Stellen sind bei der Beratung und Planung behilflich und Gelder wie der Gründungszuschuss oder andere Einstiegsleistungen erleichtern den Übergang. Allerdings ist der Weg zu diesen öffentlichen Mitteln ist recht steinig, da Gelder gekürzt und Voraussetzungen für die Zuteilung eingeschränkt wurden. Doch das sollte niemanden in seiner Entscheidung behindern, der seine berufliche Zukunft in der Selbständigkeit sieht.

Mit der perfekten Vorbereitung in das Franchise-Leben

Wer sich trotz aktueller Reglementierung dafür entscheidet, öffentliche Zuschüsse als Startkapital für die berufliche Zukunft zu beantragen, muss unbedingt die entsprechend Regeln beachten, denn Bedingungen und Konditionen wurden mittlerweile für Gründer recht nachteilig verändert. So ist es unabdingbar, das Konzept schlüssig aufzuarbeiten und einen Businessplan zu erstellen, der jeder Prüfung und Nachfrage standhält. Auch Gründungswillige, die in das Franchise-Konzept einsteigen möchten, sind angehalten, alle notwendigen Details in Bezug auf Gebühren und Kosten für das neue Unternehmen in allen Details vorab mit ihrem neuen Partner zu klären.

Der Gründungszuschuss

Da mittlerweile der Gründungszuschuss zu einer Ermessensleistung der Agentur für Arbeit geworden ist, gilt es, den Antrag und den dafür erforderlichen Businessplan so präzise und dennoch umfangreich zu erstellen, dass keine Fragen offenbleiben und der Beamte vor Ort schlüssig nachvollziehen kann, welches Konzept dem Antrag zugrunde liegt, denn er allein entscheidet im Vorfeld über „Hopp oder Topp“ der finanziellen Unterstützung. Empfehlenswert ist es, sich vor Antragseinreichung mit einem Steuer- oder Rechtsberater oder der IHK in Verbindung zu setzen, damit keine wichtigen Details unberücksichtigt bleiben. Das Gründungsvorhaben auf Basis von Arbeitslosengeld I kann dann in Angriff genommen werden und das Franchise-Projekt rückt der Realisierung immer näher.

Das Einstiegsgeld

Potentielle Gründer, die bislang Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatten, werden auf dem Weg in die Selbständigkeit ebenfalls unterstützt und erhalten nach positivem Bescheid das sog. Einstiegsgeld für die Dauer von derzeit 24 Monaten. Nebenberufliche Tätigkeiten werden nicht unterstützt. Das Vorhaben muss also z.B. ein Franchise-Projekt sein, das hauptberuflich ausgeübt wird und zukünftig die Abhängigkeit von finanziellen Unterstützungen beenden wird. Die Höhe des geförderten monatlichen Betrages basiert auf der Dauer der Arbeitslosigkeit und den ggf. zu versorgenden Familienmitgliedern.

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