Vorsicht vor „kostenfreien“ Eintragungen in Onlineverzeichnisse

Als Existenzgründer, Start-up oder Jungunternehmer ist man glücklich, wenn man etwas kostenfrei bekommt, wie zum Beispiel sich kostenlos in eines der zahlreichen Onlineverzeichnisse eintragen zu lassen. Jedoch sollte bedacht werden, dass es auch hier schwarze Schafe gibt. Was nämlich kostenlos erscheint, ist es mitunter überhaupt nicht.

Auf den ersten Blick könnte es wie ein normaler Gerichtsprozess aussehen: So klagt der Betreiber eines Onlineverzeichnisses gegen einen Unternehmer, da dieser sich weigert, die Gebühren für den kostenpflichtigen Eintrag zu bezahlen. Mit Nichten, denn dem Unternehmer wurde ein Schreiben mit dem Titel „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ zugeschickt. Dabei erweckte dieses Schreiben den Anschein, dass der Eintrag völlig kostenlos ist. Allerdings enthüllt das Kleingedruckte, das relativ gut versteckt war, die wirklichen Absichten des Betreibers, nämlich sogenannte Entgeltklausen, die besagen, dass der Eintrag für einen jährlichen Preis in Höhe von 650 Euro netto für zwei Jahre gebucht wird.

Der Unternehmer übersah die versteckte Klausel und übersandte das unterzeichnete Formular zurück, da er annahm, dass der Eintrag kostenlos sei. Kurze Zeit später erhielt er dann die erste Rechnung in Höhe von 775 Euro brutto und weigerte sich, diese zu zahlen.

Das Ganze ging vor Gericht und der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Unternehmers, denn die Klause war versteckt in einem mehrzeiligen Fließtext, der auch andere Themen beinhaltete. Doch Vorsicht: Nicht immer sind Kostenklauseln so gut versteckt wie in diesem Fall. So könnte ein Richter in einem anderen Verfahren auch zu einem anderen Urteil kommen.

Aus diesem Grund ist es wichtig: Unaufgeforderte Auftragsbestätigungen oder Korrekturansichten für einen „kostenfreien“ Eintrag immer prüfen! Darüber hinaus muss gesagt werden, dass diese Branchenverzeichnisse meist aus SEO-technischer Sicht wertlos sind, denn diese werden häufig gar nicht indiziert.

 

 

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