Existenzgründung München


Existenzgründung München

Für die vielfältigen und zahlreichen Fragen rund um das Thema Existenzgründung München – angefangen beim Geschäftskonzept über Finanzierungshilfen und Fördermittel bis hin zu Seminaren – bietet das Münchner Existenzgründungs-Büro (MEB) umfangreiches Informationsmaterial sowie persönliche Beratungen an. Dabei wird das MEB im Rahmen der Existenzgründung München seit dem Jahr 1998 gemeinsam von der Stadt München und der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern betrieben.

Persönlich, telefonisch oder auch per Internet werden Gründungswillige im MEB kostenfrei zu Themen, wie zum Beispiel Existenzgründung München, Gründungsformalitäten, Businessplan oder private und betriebliche Absicherung beraten. Einen Überblick rund um alle Themen der Existenzgründung München können sich Interessenten in den wöchentlich stattfindenden Einführungsveranstaltungen verschaffen. Die Teilnahme an dieser Erstinformation ist selbstverständlich kostenfrei. Nur eine Anmeldung ist vorab erforderlich.

Ausführlich berät das MEB auch im Rahmen der Existenzgründung München über Förderangebote und Finanzierungshilfen für Gründer. So kann das Büro auch über den sogenannten „München-Fonds“ beraten. Hierbei handelt es sich um ein Existenzgründungsprogramm der Landeshauptstadt München und der Stadtsparkasse München. Vor allem für Kleinunternehmer und Gründer ist dieses Programm zur Existenzgründung München interessant. Dabei steht bei diesem Darlehensprogramm nicht die Sicherheit und die Bonität an erster Stelle, sondern vielmehr das Gründungsvorhaben und die Person im Vordergrund. Bei dem Programm Existenzgründung München handelt es sich um die Vergabe eines Darlehens für Betriebsmittel und Investitionen bis maximal 50.000 Euro. Die Laufzeit des Darlehens kann höchstens zehn Jahre betragen, jedoch sind bis zu zwei Jahre tilgungsfrei. Gesichert wird das Ganze durch den Darlehensnehmer und zusätzlich werden 70 Prozent durch den Absicherungsfonds abgesichert. Für dieses Darlehen müssen Gründer oder Jungunternehmer einen Wohn- und Firmensitz in München nachweisen können. Zudem darf mit dem Investitionsvorhaben vor der Antragstellung noch nicht begonnen werden.

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