Franchise Gebühren


Franchise Gebühren

Bei den Gebühren, die ein Franchisenehmer aufgrund des Franchisevertrages zu entrichten hat, finden sich in der Regel die folgenden Franchise Gebühren:

Die sogenannte Eintrittsgebühr kann unterschiedliche Funktionen besitzen. Dabei soll diese in der Regel eine Gegenleistung für die im Vorfeld zur Verfügung gestellten Leistungen durch den Franchisegeber oder aber als Gegenleistung für die vorfinanzierten Entwicklungskosten des Franchisesystems. Darüber hinaus kann die Eintrittsgebühr auch die Überlassung des Know-hows durch den Franchisegeber vergüten. Die Höhe der Eintrittsgebühr variiert meist je nach Franchisesystemgröße und Investitionsbedarf.

Neben der Eintrittsgebühr gibt es natürlich auch die laufenden Franchise Gebühren, die der Franchisenehmer regelmäßig zu entrichten hat. In der Regel werden die Franchise Gebühren vom monatlichen Umsatz (netto) des Franchisepartners berechnet. Aber auch andere Berechnungsgrundlagen, wie zum Beispiel Festgebühren sind durchaus üblich und möglich.

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Franchise Gebühren nach dem Leistungsumfang des Franchisegebers. Sollten Leistungen und Gegenleistungen nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen, so kann die Vereinbarung von Franchise Gebühren durchaus gemäß Paragraph 138 BGB unwirksam sein. Hier sollte dann ein Rechtsexperte hinzugezogen werden.

Neben den Franchise Gebühren existieren auch sogenannte Werbegebühren. So lassen sich Franchisegeber oftmals als Gegenleistung für die überregionale Werbung eine regelmäßige Gebühr vom Franchisenehmer bezahlen. Oftmals werden diese Arten von Franchise Gebühren umsatzabhängig berechnet, und betragen zwischen ein und drei Prozent des monatlichen Umsatzes (netto).

Auch verdeckte Gebühren können durchaus vorkommen. Dabei handelt es sich um Gebühren, die nicht im Vertrag festgeschrieben sind, sondern sich aus weiteren Franchisenehmerpflichten oder auch anderen Umständen ergeben. Beispielsweise kann der Franchisegeber gleichzeitig als Vermieter auftreten, der eine Miete verlangt, die über der ortsüblichen Miete liegt. Auch hier ist es empfehlenswert, einen Rechtsexperten hinzuziehen, und prüfen zu lassen, ob dies rechtens ist.

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