Franchisesysteme


Franchisesysteme

Franchisesysteme sind im Grunde straffe und kooperative Vertriebssysteme, die eine vertikale Struktur aufweisen. Dabei weisen Franchisesysteme in der Regel die gleichen Merkmale auf. So besteht grundsätzlich das Absatzsystem der Franchisesysteme aus dezentralen Vertriebsstellen, die von den Franchisenehmern vor Ort gesteuert werden. Hierdurch können die Systeme systematisch ihr komplettes Potential ausschöpfen. Darüber hinaus bleibt auch die Markmasse enorm flexibel.

Franchisesysteme erbringen zahlreiche Leistungen, wie zum Beispiel das Erstellen von Absatz-, Organisations- und Beschaffungskonzepten. Darüber hinaus übernehmen sie auch die Ausbildung der Franchisenehmer. Normalerweise werden die Franchisenehmer regelmäßig geschult, sodass sie das Geschäftskonzept systemkonform umsetzen können. Des Weiteren müssen Franchisesysteme ihre Franchisenehmer laufend unterstützen, wobei der Franchisenehmer trotzdem ein selbstständiger Unternehmer bleibt.

Wie zuvor erwähnt, bestehen Franchisesysteme aus einer vertikalen Struktur. Das heißt, dass der Franchisegeber bzw. das System das Geschäftskonzept entwickelt und erprobt, sodass der Franchisenehmer dieses dann umsetzen kann. Im Grunde tut hier also jeder genau das, was er auch am besten kann, sodass hier eine komplementäre Arbeitsteilung entsteht.

Franchisesysteme haben vor allem das Merkmal, das sie alle einheitlich auftreten. So verstärkt ein einheitlicher Auftritt das Gesamterscheinungsbild der Marke und auch des Namens auf dem entsprechenden Markt. Auch der Bekanntheitsgrad wird hierdurch enorm gesteigert.

In der Regel ist das Verhältnis zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet. Hierdurch wird nicht nur der Franchisegeber geschützt, sondern auch der Franchisenehmer. So könnte eine kurzfristige Kündigung den Entzug der Existenzgrundlage für den Franchisenehmer sein. Normalerweise werden in den Franchiseverträgen längere Laufzeiten zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer vereinbart – ebenso auch die Kündigungsfristen. So ist eine fristlose Kündigung nur einem wichtigen Grund möglich.

 

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