Existenzgründung: Arbeitssicherheit nicht vergessen

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Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, die Erste Hilfe zu organisieren und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Empfehlenswert ist es, sich hierzu an die zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden. So kann ein Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen unterstützend tätig werden.

Gemäß des Arbeitssicherheitsgesetzes muss sich jeder Unternehmer, der Personen beschäftigt, und sei es auch nur eine Person, entsprechend beraten lassen. Ziel dieses Gesetzes ist die Prävention und sollte vor allem von Existenzgründern nicht vergessen werden. Dabei hängt der Umfang der Beratung von der Größe und auch der Art des Betriebes ab.

Nach Geschäftseröffnung müssen sich Existenzgründer innerhalb einer Woche beim Unfallversicherungsträger melden. In der Regel ist hier die gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig. Wer sich nicht sicher ist, an welche Stelle er sich wenden muss, kann sich bei der kostenlosen Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung informieren.

Hilfreiche Partner für die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen

In allen Fragen des Gesundheitsschutzes kann ein Betriebsarzt den Arbeitgeber unterstützen. So sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Angestellten arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Zudem sind Arbeitgeber durch unterschiedliche Gesetze und Verordnung dazu verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung der Mitarbeiter sicherzustellen. Zu diesen Gesetzen und Verordnungen zählen u.a. die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz, Gefahrenstoff- und Strahlenschutzverordnung oder die Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Darüber hinaus sollte ein Betriebsarzt auch über die Gestaltung der Arbeitsplätze und die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln beraten. Ebenso erfolgt eine Beratung zur Schichtarbeit und Pausenregelung.

Die Berufsgenossenschaft bietet Aus- und Fortbildungen an, damit die Sicherheitsfachkräfte über ausreichende sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen können. Dabei gibt es im Unternehmen externe Sicherheitsfachkräfte, überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste oder Angestellte, die sich zur Sicherheitsfachkraft ausbilden lassen. In den BG-Vorschriften ist die notwendige Zahl der Einsatzstunden für die Sicherheitsfachkraft festgelegt.

Um bei einem Arbeitsunfall die Versorgung sicherzustellen, benötigt jedes Unternehmen einen betrieblichen Ersthelfer. Dieser muss in der Ersten Hilfe ausgebildet sein. Dabei richtet sich die Anzahl der Ersthelfer in einem Unternehmen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

Meldung von Arbeitsunfällen

Arbeitsunfälle oder auch Wegunfälle müssen der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden, und zwar dann, wenn der Angestellte durch diesen Unfall länger als drei Tage als arbeitsunfähig gilt. Daraufhin prüft die gesetzliche Unfallversicherung, ob und vor allem in welchem Umfang der Versicherungsschutz besteht.

 

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