Scheinselbständigkeit


Im Rahmen von Existenzgründungen schwebt der Begriff Scheinselbständigkeit oftmals in den Gedanken der Gründer. Dabei besagt der Begriff Scheinselbständigkeit, dass ein Erwerbstätiger so tätig ist, als wäre dieser ein selbständiger Unternehmer, dabei ähnelt die Tätigkeit allerdings die eines Arbeitnehmers. Einfach gesagt: „Man tut nur so, als wäre man selbständig“. So müssen der „Selbständige“ und auch sein Arbeitgeber keine Sozialversicherungsleistungen erbringen. Wäre hingegen der „Selbständige“ bei seinem Arbeitgeber fest angestellt, müsste jeder die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben bezahlen. Zudem stünden einem Arbeitnehmer bezahlter Urlaub, Gehaltszahlung bei Krankheit und auch ein Kündigungsschutz zu. Mit der Scheinselbständigkeit wird dies jedoch umgangen.

Doch welche Kriterien unterscheiden eigentlich den Selbständigen von einem Arbeitnehmer? Zum einen ist ein Arbeitnehmer weisungsgebunden, das heißt, er ist an die Weisungen des Arbeitgebers strikt gebunden und besitzt keine unternehmerischen Freiheiten. Zum anderen trägt der Arbeitnehmer natürlich kein unternehmerisches Risiko. Einen Selbständigen zeichnet zudem aus, dass Aufträge an Dritte weitergeben werden können.

Die Scheinselbständigkeit ist strafbar. Wird die Scheinselbständigkeit aufgedeckt, kann der Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die Beiträge zur Sozialversicherung rückwirkend zu entrichten. Bei Vorsatz drohen sogar bis zu 30 Jahre Haft. Ebenso kann es zu steuerrechtlichen Konsequenzen für den Scheinselbständigen und den Auftraggeber kommen.

Für die Beurteilung, ob tatsächlich eine Scheinselbständigkeit vorliegt, werden in der Praxis unterschiedliche Punkte beachtet. Ist der Selbständige nur für einen Auftraggeber tätig, kann dies beispielsweise ein Indiz sein. Ein weiteres Indiz kann sein, dass der Selbständige vor seiner Selbständigkeit als Angestellter für den gleichen Auftraggeber tätig war. Wer sich seiner Sache nicht sicher ist, kann sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.