Arbeitsamt Selbstständigkeit


Arbeitslose Personen, die ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beenden, können den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt Selbstständigkeit bzw. der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Hingegen ist die Arbeitsamt Selbstständigkeit aus einer festen Anstellung heraus nicht möglich.

Zu beachten ist, dass die Arbeitsamt Selbstständigkeit bzw. der Gründungszuschuss eine reine Ermessensleistung des Arbeitsamtes ist. Hierbei handelt es sich also nicht um eine Muss-Leistung, sondern um eine Kann-Leistung. Demzufolge besteht auch kein rechtlicher Anspruch auf die Arbeitsamt Selbstständigkeit. Des Weiteren kann die Arbeitsamt Selbstständigkeit bzw. der Gründungszuschuss nur beantragt werden, wenn ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 besteht. Zudem muss die Selbstständigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche ausgeübt werden.

Existenzgründer müssen zur Beantragung einen Businessplan vorlegen und die erforderlichen Kenntnisse und auch Fähigkeiten, die für die Selbstständigkeit erforderlich sind, nachweisen. Darüber hinaus muss für die Arbeitsamt Selbstständigkeit bzw. für den Businessplan eine Tragfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Diese erhalten Existenzgründer zum Beispiel bei einer Industrie- und Handelskammer. Geprüft wird hier die Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens. Sollten Zweifel an der Arbeitsamt Selbstständigkeit seitens des Arbeitsamtes aufkommen, kann der Existenzgründer zu einer Teilnahme an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung verpflichtet werden.

Wird der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt bewilligt, bekommt der Existenzgründer für sechs Monate weiterhin sein Arbeitslosengeld sowie zusätzlich eine Pauschale (300 Euro). Nach Ablauf der sechs Monate kann eine Verlängerung für weitere neun Monate beantragt werden. Jedoch wird dann nur noch die Pauschale gezahlt.

Existenzgründer, die den Gründungszuschuss erhalten, haben auch die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Dieser Antrag wird ebenfalls bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt.