Krankenversicherungspflicht Selbstständige


In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht für alle Personen. In Bezug auf die Krankenversicherungspflicht Selbstständige wurde zusätzlich der sogenannte PKV-Basistarif geschaffen, der sich an den Prinzipien und Leistungen den gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Des Weiteren ist die Krankenversicherungspflicht Selbstständige von der Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden, denn diese macht den Wechsel von dem gesetzlichen in das private System möglich.

Grundsätzlich besteht also eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, und zwar unabhängig von der Personen- oder Berufsgruppe. Neben der Krankenversicherungspflicht Selbstständige müssen sich auch Angestellte, Beamte, Studenten und Rentner versichern. Das jeweilige Krankenversicherungssystem bildet die Grundlage der Regelung zur Krankenversicherungspflicht Selbstständige. Demzufolge besteht die Krankenversicherungspflicht Selbstständige bzw. sind Betroffene dazu verpflichtet, sich entsprechend privat zu versichern, wenn sie zuletzt ein Mitglied in der privaten Krankenversicherung waren. Wer jedoch noch nie Mitglied einer Krankenkasse war, muss er einem System versichert werden, dem er aufgrund seines ausgeübten Berufs (auch Studenten und Rentner) entsprechend zuzuordnen ist. Nach der Krankenversicherungspflicht Selbstständige sowie für Freiberufler und Beamte werden dann diese Berufe zum Beispiel der privaten Krankenversicherung zugeordnet.

Werden zwei Tätigkeiten ausgeübt, wie zum Beispiel Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit, ist immer die hauptberufliche Tätigkeit entscheidend für die Krankenversicherungspflicht Selbstständige. Dies ist im Paragraphen fünf Absatz fünf SGB V geregelt.

Wer sich in der privaten Krankenversicherung versichern lassen muss, der kann in den Basistarif einsteigen. Dabei ist dieser Basistarif durch unterschiedliche Merkmale gekennzeichnet, wie zum Beispiel die brancheneinheitliche Gestaltung oder einen maximal zu leistenden Betrag in Höhe von ca. 610,31 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es keine vorherige Gesundheitsprüfung. Wer sich allerdings in einem höherwertigen Tarif versichern möchte, der muss einen Gesundheitscheck über sich ergehen lassen. Der Beitrag errechnet sich dann nach den gewünschten Versicherungsleistungen, Alter und Gesundheitszustand.