Selbstständig Rentenversicherung


Selbstständig Rentenversicherung – das ist für viele Selbstständige und Freiberufler ein immens wichtiges Thema, denn diese müssen sich – anders als Angestellte – gut auf das Alter vorbereiten. So existieren für Selbstständige, die sich mit dem Thema „selbstständig Rentenversicherung“ beschäftigen viele unterschiedliche Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen. Sicherlich ist es oftmals nicht ganz einfach, den Überblick bei den vielen Angeboten zum Thema „selbstständig Rentenversicherung“ zu behalten. Jedoch könnte hier ein Experte oder ein unabhängiger Finanzmakler beratend zur Seite stehen.

Die wohl risikoreichste Möglichkeit zu dem Thema „selbstständig Rentenversicherung“ ist die Kapitalaufstockung durch Geldanlagen in Form von Tagesgeldkonten, Fonds oder Bundesschatzbriefen. Zunächst einmal können vor allem Einzel- oder Kleinunternehmer nicht jeden Monat eine gewisse Summe einfach so zurücklegen. Darüber hinaus kann es auch passieren, dass dann am Schluss die Summe gar nicht für das Alter ausreicht. Der größte Risikofaktor sind aber die ständigen Zinsschwankungen und steuerlichen Änderungen, die ein Selbstständiger nicht ständig im Blick haben kann. Zudem muss auch gesagt werden, dass wenn der Selbstständige arbeitslos oder arbeitsunfähig wird, diese Gelder zunächst aufgebraucht werden müssen, bevor überhaupt Sozialleistungen gezahlt werden.

In Bezug auf das Thema „selbstständig Rentenversicherung“ gibt es auch günstigere und risikofreiere Alternativen. Eine Alternative zu dem Thema „selbstständig Rentenversicherung“ stellt zum Beispiel die sogenannte Rürup-Rente dar. Im Rahmen der „selbstständig Rentenversicherung“ wird diese oftmals Einzel- und Kleinunternehmern empfohlen, da sie nämlich auch im Insolvenzfall nicht pfändbar ist. Auch bei einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit kann das Amt nicht auf die Gelder zurückgreifen oder den Versicherten zwingen, die angesparten Gelder in der Versicherung für den Lebensunterhalt zu verwenden. Zu den weiteren Vorteilen gehört auch, dass die Versicherung bei Bedarf für eine bestimmte Zeit beitragsfrei gestellt werden kann, um eventuelle Liquidationsprobleme zu überbrücken.