Krankenversicherung für Selbstständige


Auch Selbstständige müssen in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend versichert sein. War ein Existenzgründer vor der Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann dieser zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt werden. Die Krankenversicherung für Selbstständige muss dann der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet werden. Diese prüft dann, ob es sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit handelt. Die Höhe der Einnahmen sowie der zeitliche Rahmen spielt hier eine wesentliche Rolle.

Bei dem Wechsel in eine private Krankenversicherung für Selbstständige sollten die damit verbundenen Vorteile und Nachteile genauestens abgewogen werden. Wer sich einmal für die private Krankenversicherung für Selbstständige entscheidet, der kann nicht mehr in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige zurückkehren. Ebenso sollte bedacht werden, dass im Falle einer Familiengründung in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige für jedes Familienmitglied Beiträge gezahlt werden müssen. Hingegen besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige Beitragsfreiheit für den Ehepartner und die Kinder, sofern vorgeschriebene Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Die Grundlage für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung für Selbstständige sind die Beitragsbemessungsgrenzen. Somit fallen die Versicherungsbeiträge ganz individuell aus. Gerade bei der privaten Krankenversicherung sollten unterschiedliche Angebote eingeholt werden, denn bei der privaten Versicherung spielt bei der Beitragsberechnung nicht nur das Einkommen, sondern auch das persönliche Krankheitsrisiko eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus sollte in einer privaten Krankenversicherung auch nicht auf das Krankentagegeld verzichtet werden. Vor allem für Kleinunternehmer, Existenzgründer und Freiberufler kann eine längere Krankheitszeit zu einem enormen Verdienstausfall führen. In der Regel zahlt die private Versicherung ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld. Jedoch können auch längere Karenzzeiten oder auch Staffelungen individuell vereinbart werden.