Zuschüsse für Selbstständige


Wenn es um Zuschüsse für Selbstständige geht, können Existenzgründer aus einem nahezu unüberschaubaren Pool von unterschiedlichen Fördermöglichkeiten wählen. Oftmals stehen Existenzgründer bei der Suche nach den passenden Förderungen und Zuschüssen vor einem großen Rätsel und fragen sich, welche Förderungen wohl richtig sind.

Im Rahmen der Zuschüsse für Selbstständige gehört zu den wichtigsten Förderprogrammen vor allem der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Allerdings ist zu beachten, dass diesen nur Existenzgründer beantragen können, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. Zudem sind diese Zuschüsse für Selbstständige keine Muss-Leistungen, sondern Kann-Leistungen. Aus diesem Grund sollten Existenzgründer einen schlüssigen Businessplan vorlegen, der belegt, dass die Selbstständigkeit erfolgsversprechend ist. Wird der Gründungszuschuss bewilligt, erhält der Empfänger zusätzlich zum Arbeitsgeld eine Pauschale in Höhe von 300 Euro, und zwar für neun Monate. Danach kann der Gründer für sechs weitere Monate eine Verlängerung beantragen. Allerdings wird dann nur noch die Pauschale gezahlt.

Geht es um das Thema Zuschüsse für Selbstständige, ist die KfW-Bank meist die erste Anlaufstelle, da diese unterschiedliche Zuschüsse für Selbstständige anbietet. Dabei ist eines der bekanntesten Förderprogramme das KfW-Startgeld. Diese Zuschüsse für Selbstständige werden in Form von einem Darlehen bis zu 50.000 Euro gewährt. Aber auch hier muss der Bank bewiesen werden, dass das Geschäftskonzept tragfähig ist. Zudem gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Beispielsweise können nur Existenzgründer oder junge Unternehmer dieses Darlehen beantragen, die höchstens 50 Beschäftigte haben. Darüber hinaus werden Investitionen bis zu 100 Prozent und Betriebsmittel bis 20.000 Euro gefördert. Werden aber diese Zuschüsse für Selbstständige bewilligt, läuft das Darlehen maximal zehn Jahre. Zudem ist es möglich, dass zwei Jahre tilgungsfrei sind und nur die Zinsen gezahlt werden müssen. Zu beachten ist, dass der Antrag nicht direkt über die KfW-Bank gestellt werden kann, sondern dieser muss bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut gestellt werden.