Selbstständigkeit Steuern


In Bezug auf das Thema „Selbstständigkeit Steuern“ muss gesagt werden, dass im Vergleich zu einem Arbeitnehmer der Selbstständige deutlich mehr steuerlichen Gestaltungsspielraum besitzt und zudem die Einkommenssteuerhöhe beeinflussen kann. Die Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die steuerlichen Regeln auch beherrscht werden. So kann Wissen hier Bares bringen, wenn es um das Thema „Selbstständigkeit Steuern“ geht.

Im Rahmen der „Selbstständigkeit Steuern“ muss grundsätzlich klar sein, dass die Einnahmen aus der Selbstständigkeit steuerpflichtig sind. Aus diesem Grund muss ein Existenzgründer dem Finanzamt die Betriebseröffnung binnen eines Monats melden. Dabei erfolgt die Anmeldung das Ausfüllen des Fragebogens namens „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser ist beim Finanzamt erhältlich.

In Bezug auf das Thema „Selbstständigkeit Steuern“ enthält der Fragebogen viele Fragen zur Person, zum Betrieb und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. In jedem Fall sollte man sich für das Ausfüllen Zeit nehmen, denn die dort gemachten Angaben können im Rahmen der „Selbstständigkeit Steuern“ finanzielle Konsequenzen haben, die sich langfristig gesehen auf Vor- oder Nachteile auswirken können.

Bei der „Selbstständigkeit Steuern“ interessiert sich das Finanzamt natürlich auch für die Tätigkeit, die der Selbstständige ausführt, denn die Tätigkeit muss einer entsprechenden Einkunftsart (Gewerbebetrieb, freiberufliche Tätigkeit etc.) zugeordnet werden. Wer als Gewerbetreibender eingestuft wird, der unterliegt im Rahmen der „Selbstständigkeit Steuern“ nicht nur der Einkommenssteuer, sondern auch der Gewerbesteuer.

Ein wichtiges Thema ist auch die Mehrwertsteuer. Sollte der Gesamtumsatz unter 17.500 Euro im Jahr liegen, können sich Selbstständige für Kleinunternehmerregelung entscheiden und sind somit von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und haben im Gegenzug das Recht zum Vorsteuerabzug. Zudem sind Selbstständige zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und auch Umsatzsteuer-Jahreserklärungen verpflichtet.