Arbeitslosenversicherung für Selbstständige


Seit dem Jahr 2009 gibt es die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Das heißt, dass Selbstständige die Möglichkeit haben, freiwillig eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Dabei müssen sie aber eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Selbstständige müssen mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gemäß SGB III gewesen sein, und zwar innerhalb der letzten 24 Monate vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit. Hierbei spielt es keine Rolle, ob einzelne Versicherungszeiten zusammenaddiert werden oder ob ein durchgehendes Versicherungspflichtverhältnis bestand. Darüber hinaus können auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung entsprechend berücksichtigt werden.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, muss der Antragsteller vor der Aufnahme der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben. Dabei spielt die Bezugsdauer keine Rolle.

Der Antrag der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Dieser Antrag muss allerdings innerhalb der ersten drei Monate ab der Selbstständigkeit gestellt werden. Darüber hinaus muss der Antragsteller bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige durch Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder eine Bescheinigung eines Steuerberaters nachweisen, dass er auch tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Dabei muss diese mindestens 15 Stunden pro Woche beanspruchen.

Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bemisst sich an den Bezugsgrößen für West mit 2.695 Euro und Ost mit 2.275 Euro. Hieraus ergibt sich für West ein monatlicher Betrag in Höhe von 80,85 Euro. Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Osten beträgt monatlich 68,25 Euro. Für Existenzgründer gibt es in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige eine Sonderregelung. Diese zahlen für die ersten beiden Jahre nach der Existenzgründung lediglich die Hälfte des monatlichen Betrages.