Nebenberufliche Selbstständigkeit


Neben der hauptberuflichen Selbstständigkeit gibt es natürlich auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. So gehen viele Existenzgründer zunächst in die nebenberufliche Selbstständigkeit und nutzen dies als guten Einstieg, um herauszufinden, ob die nebenberufliche Selbstständigkeit auch erfolgsversprechend ist, um dann später in eine hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln zu können.

Im Jahr 2011 haben sich laut des KfW-Gründungsmonitors ungefähr 835.000 Menschen selbstständig gemacht. Mehr als Hälfte hiervon gingen in die nebenberufliche Selbstständigkeit. Dabei kann die nebenberufliche Selbstständigkeit zahlreiche Vorteile und Nachteile haben. Das Risiko, mit der Existenzgründung zu scheitern, ist hier natürlich geringer. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die nebenberufliche Selbstständigkeit das monatliche Einkommen gesteigert werden kann. Droht beispielsweise einmal die Arbeitslosigkeit, kann sich überlegt werden, ob die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht in eine hauptberufliche Selbstständigkeit umgewandelt werden kann.

Nebenberuflich selbstständig zu sein, kann aber auch Nachteile haben. In erster Linie muss hier an die Doppelbelastung gedacht werden. Das heißt, dem Selbstständigen steht weniger Zeit für Familie und Freizeit zur Verfügung. Demzufolge könnte das Privatleben enorm unter dieser Doppelbelastung leiden.

Ein weiterer Nachteil ist, dass man in Bezug auf Kunden auch weniger flexibler ist. Um auf eilige Kundenwünsche einzugehen, fehlt meistens die Zeit aufgrund der Doppelbelastung. Darüber hinaus kann die Nebentätigkeit natürlich auch scheitern und die hierdurch entstandenen Schulden müssen getilgt werden.

Wer sich in einer Festanstellung befindet und sich nebenberuflich selbstständig machen möchte, der muss daran denken, dass er seinen Arbeitgeber darüber informieren muss. So ist es in der Regel vertraglich festgelegt, dass der Arbeitgeber sein Einverständnis geben muss. Ebenso muss daran gedacht werden, dass auch nebenberufliche Selbstständigkeiten beim Gewerbeamt angemeldet werden müssen.