Einkommenssteuer Selbstständige


Im Rahmen des Themas „Einkommenssteuer Selbstständige“ kann zunächst gesagt werden, dass im Vergleich zu einem Festangestellten der Selbstständige einen deutlich höheren Gestaltungsspielraum in Bezug auf Steuern besitzt und auch die Höhe der Einkommenssteuer Selbstständige beeinflussen kann. Eine Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass die steuerlichen Regeln in Bezug auf die „Einkommenssteuer Selbstständige“ beherrscht werden. Demzufolge kann Wissen Bares bringen, wenn es um die Einkommenssteuer Selbstständige geht.

Grundsätzlich muss klar sein, dass im Rahmen der „Einkommenssteuer Selbstständige“ die Einnahmen und Einkünfte aus der Selbstständigkeit steuerpflichtig sind. Ein Existenzgründer muss binnen eines Monats nach der Aufnahme der Selbstständigkeit die Betriebseröffnung dem Finanzamt melden. Dies erfolgt durch das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, welcher beim zuständigen Finanzamt erhältlich ist.

In Bezug auf das Thema „Einkommenssteuer Selbstständige“ enthält dieser Fragebogen zahlreiche Fragen zur Person, zur Selbstständigkeit sowie auch zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Aufgrund dessen, dass die Angaben finanzielle Konsequenzen haben, sollte sich in jedem Fall Zeit zum Ausfüllen genommen werden. Schließlich haben die Angaben langfristig gesehen Vor- und Nachteile für den Selbstständigen.

Das Finanzamt interessiert sich bei der „Einkommenssteuer Selbstständige“ auch für die Tätigkeit, die vom Selbstständigen ausgeübt wird, denn diese muss einer Einkunftsart, wie zum Beispiel freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb etc. zugeordnet werden. Wer dann als Gewerbetreibender entsprechend eingestuft wird, der unterliegt dann nicht nur der Einkommenssteuer, sondern auch der Gewerbesteuer.

Für Selbstständige ist natürlich auch die Mehrwertsteuer ein wichtiges Thema. So kann ein Selbstständiger, dessen Gesamtumsatz unter 17.500 Euro im Jahr liegt, sich für die sogenannte Kleinunternehmerregelung entscheiden und ist dann von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Liegt der Gesamtumsatz über dieser Grenze, muss der Selbstständige die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Hingegen hat der Selbstständige dann den Vorteil des Vorsteuerabzuges. Jedoch müssen Selbstständige dann die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuerjahreserklärung machen.