Rentenversicherungspflicht für Selbstständige


Wer sich in der heutigen Zeit selbstständig macht, der muss auch zahlreiche wichtige Entscheidungen treffen. Hierzu gehört auch die finanzielle Absicherung der Familie für den Fall einer Erwerbsminderung, Rente oder für den Todesfall. Eine private Versicherung ist nicht für jeden die erste Wahl. Dabei sind zahlreiche Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend abgesichert. So gilt die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige zum Beispiel für Handwerker, Publizisten, Künstler, Hebammen oder freiberufliche Lehrer. Neben der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige können sich aber auch andere Selbstständige freiwillig gesetzlich versichern.

Besteht also keine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige und will der Selbstständige sich nicht freiwillig versichern, so sollte in jedem Fall überlegt werden, ob eine private Versicherung infrage kommt.

Wenn mehrere selbstständige Tätigkeiten ausgeübt werden, kann hierdurch eine Mehrfachversicherungspflicht entstehen. So besteht eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige zum Beispiel bei einem gewerbetreibenden Handwerker, der noch zusätzlich als selbstständiger Tennislehrer arbeitet. Für beide Tätigkeiten entsteht dann eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige entsteht aber auch durch die Kombination Selbstständigkeit plus Beschäftigungsverhältnis. Bei der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige sind dann die Beträge aus jeder einzelnen Versicherungspflicht an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, jedoch höchstens nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Sollte jemand daran zweifeln, ob es sich um eine Selbstständigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis handelt, kann dieser den sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen. Vor allem bei Erwerbstätigen, die fast nur für einen Auftraggeber tätig sind, kann eine solche Prüfung vor späteren Unstimmigkeiten schützen. Für die Prüfung muss ein entsprechender Antrag direkt bei der Clearingstelle gestellt werden. Einen entsprechenden Antragsvordruck finden Selbstständige auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.