Krankenversicherung selbstständig


Selbstständige und Freiberufler müssen in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. So sollten sich Selbstständige intensiv mit dem Thema „Krankenversicherung selbstständig“ auseinandersetzen.

Wenn ein Gründer oder eine Gründerin vor der Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann sich zwischen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung entschieden werden, wenn unterschiedliche Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Entscheidet sich der Selbstständige für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, muss die „Krankenversicherung selbstständig“ der entsprechenden Krankenkasse gemeldet werden. Diese wird dann prüfen, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit handelt. Dabei spielen die Höhe des Einkommens und auch der zeitliche Rahmen, also in welchem Umfang die Selbstständigkeit ausgeführt wird, eine große Rolle.

Im Rahmen der „Krankenversicherung selbstständig“ sollten sich Selbstständige genauestens über die Vorteile und Nachteile einer privaten oder gesetzlichen „Krankenversicherung selbstständig“ informieren. Wer sich nämlich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, der kann nicht mehr so leicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Darüber hinaus müssen Selbstständige bei der privaten „Krankenversicherung selbstständig“ beachten, dass hier für jedes Familienmitglied ein Beitrag gezahlt werden muss. Bei der gesetzlichen „Krankenversicherung selbstständig“ ist dies nicht der Fall, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. So besteht für den Ehepartner und Kinder eine Beitragsfreiheit.

Die Grundlage für die Beitragsberechnung der „Krankenversicherung selbstständig“ sind die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Dies bedeutet, dass die Beiträge sehr individuell ausfallen können. Vor allem bei der privaten Krankenversicherung sollten sich Selbstständige verschiedene Angebote von Versicherungen einholen, um einen Vergleich anzustellen. Bei der Beitragsberechnung spielt hier nicht nur das Einkommen eine Rolle, sondern auch das Alter, das persönliche Krankheitsrisiko sowie die Anzahl der gewünschten Leistungen. Wichtig ist für Selbstständige, dass sie bei der privaten Krankenversicherung das Krankentagegeld mit in den Vertrag nehmen. Hiermit können nämlich längere Krankheitszeiten überbrückt werden.