Sich selbstständig machen


Sich selbstständig machen – diesen Gedanken haben schon viele Menschen gehabt. Doch wer sein eigener Chef werden und sein eigenes Unternehmen aufbauen möchte, der muss erst mal zahlreiche Hürden überwinden.

Wer sich selbstständig machen möchte, der steht zunächst vor der Frage: „Mit welcher Geschäftsidee soll ich mich selbstständig machen?“ In der Regel entsteht die passende Geschäftsidee durch viel Input von außen. Dabei sollte der Gründer auch immer die Perspektiven wie beispielsweise die Vermarktung im Blick behalten.

Sich selbstständig machen bedeutet auch, eine Strategie und einen Businessplan auszuarbeiten. Bei der Erstellung des Businessplans wird häufig der Fehler gemacht, dass der Gründer zu sehr von sich ausgeht. Besser ist es, wenn die Perspektive gewechselt wird und der Businessplan aus der Kunden- und Investorensicht geschrieben wird.

Um sich selbstständig machen zu können, muss in den meisten Fällen auch eine passende Finanzierung her. Zunächst einmal sollte sich der Gründer über mögliche Fördermittel informieren. Dabei werden seitens der Länder, des Bundes sowie der Europäischen Union viele unterschiedliche Fördermöglichkeiten angeboten. Zu den wichtigsten Förderprogrammen gehören die Kreditprogramme der KfW-Bank. Gerne wird von Gründern das KfW-Startgeld genutzt, um sich selbstständig machen zu können. Die Antragstellung erfolgt allerdings nicht direkt bei der KfW-Bank, sondern muss über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut beantragt werden.

Wer sich selbstständig machen möchte, der muss sich auch darüber klar werden, welche Rechtsform die passende für das geplante Unternehmen ist. Grundsätzlich wird hier zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Wer sich selbstständig machen möchte mit einer Personengesellschaft hat einen deutlich geringeren Aufwand, jedoch besteht der Nachteil im persönlichen Haftungsrisiko. Hingegen ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft zwar wesentlich aufwendiger und kostenintensiver, aber hier haftet der Gründer nicht mit seinem persönlichen Vermögen, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen.