Rente für Selbstständige


Die Rente für Selbstständige ist ein wichtiges Thema. So sollten sich Selbstständige frühzeitig genaue Gedanken über die Altersvorsorge machen. Doch meist ist es gerade für Kleinunternehmer wegen finanzieller Engpässe kaum möglich, eine Rente für Selbstständige zu bezahlen.

Die Altersvorsorge ist immens wichtig, jedoch ist die Rente für Selbstständige häufig nicht wirklich zu realisieren. So kämpfen viele Kleinunternehmer und Einzelunternehmer jeden Monat um das finanzielle Überleben, sodass kaum noch Geld übrig bleibt, um entsprechende Rücklagen für das Alter zu bilden. Demzufolge bedeutet dies in den meisten Fällen, dass im Alter lediglich die staatliche Grundsicherung greift und keine private Rente für Selbstständige.

Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen haben Schwierigkeiten, für ihr Alter vorzusorgen. So reicht meist der erzielte Gewinn noch nicht mal zum Leben aus. In die Rente für Selbstständige kann dann hier nicht eingezahlt werden. Experten gehen davon aus, dass mehr als 50 Prozent der Kleinunternehmer weniger als 150 Euro pro Monat für das Alter sparen. So wissen die meisten bereits, dass sie im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind.

Für diese zuvor genannte Gruppe kann die sogenannte Rürup-Rente durchaus empfehlenswert sein, und zwar als Rente für Selbstständige. Dabei liegt der größte Vorteil in dieser Rente für Selbstständige darin, dass der größte Teil der Beiträge von Steuern abgesetzt werden kann. Darüber hinaus kann diese Rentenversicherung nicht gepfändet werden. Das heißt auch, dass sie im Insolvenzfall nicht in die Konkursmasse fällt.

Bevor die Rürup-Rente abgeschlossen wird, sollte auch hier eine genaue Prüfung stattfinden. Schließlich hängen die Vor- und Nachteile dieser Versicherung von der persönlichen Steuersituation ab. Eventuell sollte vorher ein Steuerberater um Rat gefragt werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Selbstständige in die gesetzliche Altersversorgung einzahlen. Hierzu sollten sich Selbstständige an ihre zuständige Rentenkasse wenden.