Nebenberuflich selbständig


Neben der hauptberuflichen Selbstständigkeit besteht auch die Möglichkeit, nebenberuflich selbständig zu sein. Zahlreiche Existenzgründer werden zunächst nebenberuflich selbständig und nutzen dies als Einstieg, um für sich herauszufinden, ob dies erfolgsversprechend ist.

Laut des KfW-Gründungsmonitors im Jahr 2012 haben sich etwa 835.000 Personen im Jahr 2011 selbständig gemacht. Nebenberuflich selbständig gemacht haben sich hiervon mehr als die Hälfte.

Nebenberuflich selbständig zu sein, kann viele Vor- und Nachteile haben. Der größte Vorteil ist wohl, dass das Risiko, mit der Existenzgründung zu scheitern, wesentlich geringer ist. Zudem kann mit der Nebentätigkeit auch das Arbeitseinkommen gesteigert werden. Droht einmal die Arbeitslosigkeit, kann überlegt werden, ob die nebenberufliche Selbständigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit umgewandelt werden kann.

Jedoch hat es auch Nachteile, nebenberuflich selbständig zu sein. Hier muss vor allem daran gedacht werden, dass durch die Doppelbelastung auch weniger Zeit für die Familie und auch das Privatleben bleiben. So sollte stets überlegt werden, ob auch ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um nebenberuflich selbständig zu sein. Ein weiterer Nachteil ist, dass man weniger flexibel ist, um vielleicht auf eilige Kundenwünsche einzugehen, wenn man nebenberuflich selbständig ist. Wichtig ist auch zu bedenken, dass auch eine nebenberufliche Selbständigkeit scheitern kann und dass die hierdurch etwaig entstehenden Schulden getilgt werden müssen.

Wer in Erwägung zieht, sich nebenberuflich selbständig zu machen, der sollte zunächst seinen Arbeitgeber informieren. In der Regel ist eine vertraglich festgelegte Pflicht, hierzu das Einverständnis seines Arbeitgebers einzuholen. Ist dieser Schritt getan, muss die nebenberufliche Selbständigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie bei einer vollständigen Existenzgründung.