Darlehen für Selbstständige


Ein Darlehen für Selbstständige unterscheidet sich von Darlehen für Privatleute. Dabei ist wohl das markanteste Merkmal beim Darlehen für Selbstständige, dass diese Darlehen bzw. Kredite nur unter sehr strengen Voraussetzungen bewilligt werden. Dies ist damit begründet, dass ein Selbstständiger kein regelmäßiges Einkommen erhält, wie es bei einem Angestellten der Fall ist. Demzufolge können Selbstständige auch keine gesicherten Einnahmen vorweisen. Beim Darlehen für Selbstständige gibt es aber noch einen weiteren Unsicherheitsfaktor, nämlich die Abhängigkeit vom Kunden. Das heißt, wenn der Kunde in den Zahlungsrückstand gelangt oder schlimmstenfalls gar nicht zahlt, bekommen Selbstständige in der Regel ein Problem und können ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Sollten Selbstständige trotzdem ein Darlehen für Selbstständige erhalten, so sind die Zinsen häufig wesentlich höher als bei „normalen“ Darlehen.

Zahlreiche Selbstständige versuchen, ein Darlehen für Selbstständige ohne Schufa-Auskunft zu erhalten. Jedoch scheitert oftmals dieser Versuch, denn die Schufa-Auskunft ist neben dem regelmäßig reinkommenden Gehalt eine wichtige Garantie für die Kreditwürdigkeit des Selbstständigen. Allerdings können Selbstständige auch ein Darlehen für Selbstständige von privat erhalten. Hier spielt aber oftmals ein persönliches Motiv eine Rolle.

Existenzgründer, Jungunternehmer und Selbstständige haben die Möglichkeit, Fördermittel, Zuschüsse, günstige Darlehen oder Bürgschaften zu beantragen, was eine Alternative zu einem herkömmlichen Darlehen für Selbstständige sein kann. Über die verschiedenen Förderprogramme können sich Selbstständige zum Beispiel bei der KfW-Bank informieren. Ebenso kann die Förderdatenbank des Bundes dabei helfen, das richtige Förderprogramm zu finden. Empfehlenswert ist es, sich ausreichend zu informieren und zu vergleichen. Zudem stehen Selbstständigen auch zahlreiche Beratungsangebote bei Industrie- und Handelskammern, Verbänden oder Wirtschaftsförderungsgesellschaften zur Verfügung.