Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige


Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt es seit dem Jahr 2009. Dementsprechend haben Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Jedoch müssen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige folgende Voraussetzungen erfüllt werden.

Gemäß SGB III müssen Selbstständige mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gewesen sein, und zwar innerhalb der letzten 24 Monate vor der Existenzgründung. Dabei ist unerheblich, ob einzelne Versicherungszeiten zusammengerechnet werden oder ob eine durchgängige Versicherungspflicht bestand. Zudem können auch Zeiten der freiwilligen Versicherung berücksichtigt werden.

Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, muss der Antragsteller vorher Arbeitslosengeld bezogen haben. Die Bezugsdauer spielt hier keine Rolle.

Der Antrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Dabei muss der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige innerhalb der ersten drei Monate ab der Existenzgründung gestellt werden. Erfolgt die Existenzgründung nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus, muss der Antragsteller eine Gewerbeanmeldung vorlegen, um so nachzuweisen, dass er eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Dabei muss die Selbstständigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche ausgeübt werden.

Der Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bemisst sich an der entsprechenden Bezugsgröße für Westdeutschland mit 2.695 Euro und für Ostdeutschland mit 2.275 Euro. Hieraus ergibt sich ein monatlicher Beitrag in Höhe von 80,85 Euro für Westdeutschland und 68,25 Euro für Ostdeutschland. Zudem gibt es für Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige eine Sonderregelung. So zahlen diese nämlich die ersten beiden Jahre nach der Gründung nur die Hälfte des monatlichen Beitrags.