Krankenkasse für Selbstständige


Selbstständige und Freiberufler müssen in einer Krankenkasse für Selbstständige versichert sein. Wenn ein Existenzgründer vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, kann er zwischen der freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung auswählen, wenn die Vorversicherungszeiten entsprechend erfüllt werden. Alsdann muss die Krankenkasse für Selbstständige bzw. die Versicherung der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden. So wird dann die Krankenkasse für Selbstständige prüfen, ob es sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit handelt und die Höhe des monatlichen Beitrags festlegen. Dabei spielt bei der Berechnung nicht nur der zeitliche Rahmen, sondern auch die Höhe des Einkommens eine wichtige Rolle.

Sollte ein Wechsel in eine private Krankenkasse für Selbstständige in Erwägung gezogen werden, so sollten die damit einhergehenden Vor- und Nachteile sehr genau geprüft und abgewogen werden. Denn wer sich einmal für die private Krankenkasse für Selbstständige entscheide, der kann nur unter erschwerten Voraussetzungen wieder die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Darüber hinaus sollte bei der privaten Krankenkasse für Selbstständige darauf geachtet werden, dass für jedes einzelne Familienmitglied Beiträge gezahlt werden müssen. Dagegen besteht in der gesetzlichen Krankenkasse für Selbstständige eine Beitragsfreiheit für den Ehepartner und die Kinder, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind die Grundlage für die Beitragsberechnung. Aus diesem Grund fallen die Beiträge auch immer ganz individuell aus. Vor allem für die private Krankenversicherung sollten sich Selbstständige mehrere Angebote einholen und vergleichen. So spielt hier bei der Beitragsberechnung nicht nur das Einkommen eine Rolle, sondern auch das Alter und das persönliche Krankheitsrisiko. Ebenso sollten Selbstständige bei der privaten Krankenversicherung darauf achten, dass das Krankentagegeld mitinbegriffen ist, denn längere Krankheiten o.ä. können zu einem Verdienstausfall führen.