Scheinselbstständigkeit Kriterien


Vor allem bei Existenzgründern kreisen die Begriffe „Scheinselbstständigkeit Kriterien“ häufig in den Gedanken und oftmals besteht hier eine große Unsicherheit. Dabei wird der Begriff Scheinselbstständigkeit so definiert, dass ein Erwerbstätiger als selbstständiger Unternehmer auftritt, aber die Tätigkeit, die eines Arbeitnehmers ähnelt. Einfach gesagt bedeutet dies, dass man im Grunde nur so tut, als wäre man wirklich selbstständig. Mit der Scheinselbstständigkeit wird dann umgangen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Sozialversicherungsleistungen begleichen.

Es gibt zahlreiche Scheinselbstständigkeit Kriterien und oftmals ist es nicht ganz einfach, diese Scheinselbstständigkeit Kriterien richtig einzuordnen. Für die Beurteilung, ob tatsächlich eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, müssen die Scheinselbstständigkeit Kriterien beachtet werden. Eines der wichtigsten Scheinselbstständigkeit Kriterien ist, dass der „Selbstständige“ nur für einen Auftraggeber tätig ist. Dies ist meist ein Indiz für eine Scheinselbstständigkeit. Weitere Scheinselbstständigkeit Kriterien sind, dass der „Selbstständige“ seine Aufträge an Dritte weitergeben kann oder dass er nicht weisungsgebunden ist. Aber auch, dass der „Selbstständige“ vorher beim Auftraggeber festangestellt war, gehört zu den Scheinselbstständigkeit Kriterien.

Eine Scheinselbstständigkeit ist strafbar und wird die Scheinselbstständigkeit aufgedeckt, kann der Auftraggeber bzw. Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zu entrichten. Bei einem Vorsatz drohen sogar bis zu 30 Jahre Haft. Zudem kann es auch zu steuerrechtlichen Konsequenzen für den Auftraggeber und den Scheinselbstständigen kommen.

Für die Statuserklärung, ob nun eine Scheinselbstständigkeit vorliegt oder auch nicht, kann die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung um Hilfe gebeten werden. Innerhalb eines Monats nach der Aufnahme der Selbstständigkeit kann hier ein Antrag auf verbindliche Klärung gestellt werden. Bei der Statusklärung werden dann die unterschiedlichen Kriterien herangezogen.