Selbstständigkeit anmelden


Mit dem Beginn der Selbstständigkeit und der damit verbundenen Beabsichtigung, auch Gewinne zu erzielen, ist der Gründer dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Selbstständigkeit anmelden – das bedeutet, es muss ein Gewerbeschein beantragt werden. Diesen stellt das zuständige Gewerbeamt aus. Die Kosten für die Selbstständigkeit anmelden unterscheiden sich je nach Wohnort und liegen in der Regel zwischen 10 und 50 Euro. Um die Selbstständigkeit anmelden zu können, muss ein gültiger Personalausweis mitgebracht werden. Zudem benötigen Handwerker eine Handwerkskarte und Gastronomen eine Betriebserlaubnis vom zuständigen Ordnungsamt, um die Selbstständigkeit anmelden zu können.

Wichtig ist zu wissen, dass die Selbstständigkeit nicht mit der Selbstständigkeit anmelden bzw. der Erteilung des Gewerbescheins erfolgt, sondern mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.

Zum Thema „Selbstständigkeit anmelden“ ist auch zu sagen, dass man mit der Gewerbeanmeldung automatisch ein Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer wird. Nach einiger Zeit wird die Industrie- und Handelskammer dem Selbstständigen ein Formular zuschicken, in dem die voraussichtlichen Umsätze eingetragen werden müssen. Von der Mitgliedschaft befreit sind lediglich kleine Betriebe, die einen Gewinn von weniger als 5.200 Euro im Jahr erzielen. Auch Existenzgründer zahlen in den ersten beiden Jahren keine Beiträge, sofern der Jahresgewinn unter 25.000 Euro bleibt.

Nach der Selbstständigkeit anmelden bzw. nach der Gewerbeanmeldung erhält der Selbstständige auch automaisch ein Schreiben vom Finanzamt. Es handelt sich hier um einen Fragebogen, in dem die Angaben zur Selbstständigkeit gemacht werden müssen. Hier empfiehlt sich die Zuhilfenahme eines Steuer- oder Wirtschaftsberaters. Neben den allgemeinen Angaben müssen auch die Art der Gewinnermittlung und der voraussichtliche Umsatz/Gewinn angegeben werden. Liegt der voraussichtliche Umsatz beispielsweise unter 30.000 Euro im Jahr, reicht bei der Steuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bei höheren Umsätzen ab 500.000 Euro besteht die sogenannte Buchführungspflicht. Zu beachten ist, dass anhand der Angaben auch festgesetzt wird, ob ein Selbstständiger Steuervorauszahlungen tätigen muss.